Berufskraftfahrerweiterbildung

Saarland / Rheinland Pfalz

Roland Fuchs, Kfz-Meister


Termine 2026

Anmeldung : Rol.Fuchs@ web.de


Info zum Fahrerqualifikationsnachweis

Seit 2021/2022 ( Übergangsfristen ) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)  die bisher im Führerschein eingetragene Kennziffer 95. Der FQN weist somit eine bestehende  Grundqualifikation nach. Die Beantragung des FQNs durch den/die Berufskraftfahrer/in erfolgt bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde – Fahrerlaubnisbehörde-

Die bisher ausgestellten Teilnahmebescheinigungen in Papierform zur Grundqualifikation bzw. BKF-Weiterbildungen werden ab in einem automatisierten Verfahren in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingetragen werden, so dass künftig auf die Papierbescheinigungen verzichtet werden kann. Genauso werden nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung(en) zur Erlangung der  Grundqualifikation Einträge in dieses Register vorgenommen . Dies gilt auch für Quer- und Umsteigerprüfungen sowie für Prüfungen zum Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zu Fachkraft im Fahrbetrieb.

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