VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSGESETZES (BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIKATIONSVERORDNUNG - BKRFQV) § 7 FORTBILDUNG DER AUSBILDER
Ausbilder, die Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine Fortbildung alle 4 Jahre aufzufrischen. Die Fortbildung soll alle Gebiete erfassen, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Zeitstunden .
In den drei verschiedenen Kenntnisbereichen wird geschult, die sich mit der Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln, der Anwendung von Vorschriften sowie der Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit befassen.
Zielgruppe:
Zukünftige Ausbilder, Dozenten oder Fahrlehrer, die eine Beschäftigung im Bereich der Bildung anstreben
Ausbilder, Dozenten oder Fahrlehrer, die eine Beschäftigung im Bereich der Bildung fortführen möchten
Abschluss : Teilnehmerzertifikat
Dauer : 24 Zeitstunden ( Auffrischungskurs ) Kosten 650 € je Teilnehmer
40 Zeitstunden ( Neueinsteiger ) Kosten 900 € je Teilnehmer